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Rauchmelderpflicht auch für Privathaushalte.
Einige Bundesländer haben eine Pflicht für Rauchmelder geschaffen. Mittlerweile besteht in den 6 Bundesländern Hessen, Schleswig- Holstein, Rheinland-Pfalz und Saarland eine in der Landesbauordnung festgeschriebene Heimrauchmelderpflicht für private Wohnräume. Gerade Haushalte mit Kindern sind besonders gefährdet für Wohnungsbrände. Kinder sind nicht in der Lage einzuschätzen, ... wie brennbar Spielzeug und Einrichtungsgegenstände sind. Das Feuer ist schnell gelegt, doch Löschen ist für Kinder meist nicht möglich. Kinder flüchten oder haben ein schlechtes Gewissen und verstecken sich oder das Feuer. Kennen Sie den: Fritzchen steht am Hausbrand und wirft Papier ins Feuer. Der Feuerwehrmann fragt ihn, was er da mache. „Das ist Löschpapier!“ antwortet Fritzchen. So denken Kinder! Kindliche Logik ist für Erwachsene nicht nachvollziehbar. Als mein Sohn mit 4 Jahren unsere Scheune in Brand setzte, begann ich noch einmal anders über dieses Thema zu denken. Das mindeste was Eltern tun können ist die Anbringung von Rauchmeldern an der Zimmerdecke. Es ertönt akustischer Alarm, wenn sich Rauch entwickelt. Ob defektes Elektrogerät, angebrannter Reis oder Kinder die Ursache für Feuer oder Rauch sind – Sie werden gewarnt und können handlen. Warten Sie nicht auf die Gesetzespflicht sondern sorgen Sie für Rauchmelder in allen Zimmern und Gängen
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Rauchmelder - Die Regelungen im Einzelnen
Während im Saarland und in Rheinland-Pfalz die Rauchmelderpflicht derzeit auf Neubauten beschränkt ist, gehen die gesetzlichen Vorgaben in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig Holstein noch einen – sinnvollen – Schritt weiter: hier gibt es auch eine Regelung für Bestandsbauten. Während in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bis spätestens Ende 2009 Rauchmelder installiert sein müssen, sind die Fristen in Hamburg (bis Ende 2010) und Hessen (bis 2014) etwas großzügiger gesteckt.
Ein Novum gibt es noch in Mecklenburg-Vorpommern: Hier sind auch die Mieter für den Einbau verantwortlich, während in den übrigen Bundesländern die Besitzer der Wohnungen und Häuser für die Installation sorgen müssen..
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http://www.rauchmelder-lebensretter.de/speziell-fr-eltern.0.html
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