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Im Folgenden geht es um ein Notfallmedikament bei Krampfanfällen. Das Medikament besteht aus Valium (Diazepam), Midazolam (Dormicum, u.a.) oder Chloralhydrat, alle hochwirksame Medikamente die ein Kind für mehrere Stunden "außer Gefecht setzen". Gegeben wird das Medikament rektal als Miniklistier.
Da gibt es ein paar Stolperfallen:
Erstens muss absolut sichergestellt werden, dass es sich tatsächlich um einen Krampfanfall handelt. Das kann nämlich auch verwechselt werden mit einem akuten Unterzucker (hypoglykämischer Schock), einer Bewusstlosigkeit infolge Sturzes oder so etwas wie einer Hirnblutung oder andere seltene neurologische Notfälle. Die Diagnose muss also mit Erfahrung gestellt werden, was man von nicht-medizinischen Fachkräften nicht verlangen kann. Gebe ich Valium bei einem gerade geschilderten Notfall, der kein Krampfanfall ist, können daraus ernste Probleme für das Kind entstehen.
Praktisch gesehen ist es aus Sicht der Ersten Hilfe primär wichtig sich nicht von dem Kind, das gerade krampft zu entfernen. Sollte nämlich das Auffinden des gut verschlossenen Medikamentes und vielleicht auch noch durchlesen von Instruktionen Zeit in Anspruch nehmen, spricht das absolut gegen die Erste Hilfe. Es wird dann möglicherweise vergessen eine stabile Seitenlage durchzuführen. Viel wichtiger ist es den Rettungsdienst zu rufen - nicht primär die Eltern oder einen Arzt. Erste Hilfe besteht nämlich aus dem Erhalt der Lebenswichtigen Funktionen und dem Notruf. Den Notruf zu vergessen ist unterlassene Hilfeleistung. Ein Notfallmedikament bei einem krampfenden am ganzen Körper zitternden Kind rektal zu applizieren ist nicht ganz einfach. Wer da nicht genau eingewiesen ist und das Vorgehen nicht beherrscht ist unsicher. Ganz wichtig ist: wer nach bestem Wissen Erste Hilfe leistet und dabei nicht alles ganz richtig macht, kann nicht bestraft werden. Deswegen darf der Begriff "nicht gegebenes Notfallmedikament" nicht im Zusammenhang mit "Unterlassener Hilfeleistung" fallen.
Zweitens ist der auftretende Krampfanfall (epileptischer- oder Fieberkrampf) an sich nicht lebensbedrohend.
Die Gabe eines Medikamentes stellt nicht unbedingt eine lebensrettende Maßnahme in der Ersten Hilfe dar, da der Rettungsdienst in der Stadt nach 8-12 Minuten eintreffen muss. Entweder der Krampf hört schon vor Eintreffen des Rettungsdienstes auf (meistens) oder aber dann wird erst medikamentös eingegriffen.
Zusammenfassend kann nicht oft genug gesagt werden, dass der Rettungsdienst zu rufen ist und die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe absolut funktionieren müssen.
Nun gibt es aber auch andere Notfallmedikamente wie das häufig anzutreffende Asthmaspray. Die Kinder sind hierbei nicht bewusstlos und kennen sich oft, je nach Alter, mit der Situation aus. Da ist es natürlich in Ordnung, wenn Erzieher den Kindern helfen, diese Medikamente einzunehmen - wenn die Rahmenbedingungen mit ärztlicher Bescheinigung und Anweisung vorliegen. Auch von der Wirkung sind diese Medikamente meist gewohnt und erprobt und greifen vor allem nicht das Bewusstsein an.
siehe auch Medikamentengabe in Kindergärten
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