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Für die Gabe von Medikamenten an Kinder durch pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen gibt es seit April 2014 eine recht eindeutige Stellungnahme der Unfallkassen. Dabei ist es Eltern grundsätzlich gestattet Medikamente für ihr Kind in die Einrichtung zu bringen. Grundsätzlich dürfen ErzieherInnen das Medikament auch verabreichen und genießen Versicherungsschutz.
Bezug nehmend auf die Publikation der DGUV 202-092 (deutsche gesetzliche Unfallversicherung) sollten verschreibungspflichtige Medikamente schriftlich vom Kinderarzt angewiesen werden.
Allerdings ist die Einrichtung nicht verpflichtet Medikamente zu verabreichen.
Lesen Sie sich bitte den verlinkten Originaltext durch. Das Stichwort ist die Teilübertragung der Personensorge. Damit ist eine Jahrelange Grauzone endlich vom Versicherer geregelt.
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/202-092.pdf
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